Unsere mobilen, medizinisch geschulten Teams führen die PoC- Antigen-Schnelltests schnell und einfach bei Ihnen vor Ort im Unternehmen durch.
Dabei
unterstützen wir Sie beim gesamten Prozess:
Vom Buchungsprozess, über Personal, Auswertung und Ergebniszustellung,
bis hin zur Übermittlung positiver Fälle an das Gesundheitsamt.
Gerne
unterstützen wir Sie zusätzlich bei der Erstellung eines individuellen
Hygienekonzeptes.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Test, dem Ablauf und
Bescheinigung finden Sie hier. Bei Fragen zu Symptomen und anderen gesundheitlichen Aspekten wenden Sie sich bitte an Ihren Hausarzt.
Point-of-Care-Antigen-Schnelltests sind Medizinprodukte, die Testungen auf SARS-CoV-2 ermöglichen, ohne dass dafür ein Labor beauftragt werden muss. Sie dienen zur Feststellung akuter Infektionen durch einen Nasen-Rachenabstrich, einen Abstrich im Bereich der vorderen Nasenwand (Nasaltests). Dieser erfordert geschultes Personal und persönliche Schutzausrüstung. Das Testergebnis liegt in etwa 15-20 Minuten vor. Antigen-Schnelltests sind nicht für die Eigenanwendung vorgesehen, sofern sie nicht explizit für den Selbstgebrauch ausgewiesen sind. Wichtig: Der professionelle PoC-Antigen-Schnelltest darf nicht verwechselt werden mit den seit 6. März 2021 freiverkäuflichen Selbsttests (Laientests) für die Eigenanwendung.
Es dürfen nur Antigen-Schnelltests angewendet werden, die vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) in Abstimmung mit dem Robert.Koch-Institut (RKI) festgelegte Mindestkriterien für Antigen-Tests erfüllen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte veröffentlicht sie auf seiner Internetseite unter www.bfarm.de/antigentests.
Ja, die Ergebnisse der Antigen-Schnelltests liegen bereits nach 15-20 Minuten vor. Wer sich hat testen lassen, erhält eine Bestätigung. Darauf wird dokumentiert, wer wann mit welchem Ergebnis getestet wurde. Es wird ein Ausdruck ausgehändigt bzw. per E-Mail gesendet.
Selbstverständlich alles DSGVO-Konform.
Ja, jedes positive Ergebnis muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Diese Meldung übernehmen wir im Rahmen der Testung für Sie.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren darf der Test nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gemacht werden. Ab 14 Jahren dürfen wir den Schnelltest nur machen, wenn eine Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten vorliegt.
Nein, wir decken auch das Umfeld von Hamburg ab. Melden Sie sich einfach bei uns. Wir finden eine individuelle Lösung.